Kanzlei Warnemünde

"Erfahrungen vererben sich nicht. Jeder muss sie allein machen...!"

- Kurt Tucholsky -

Mein Rat für Sie:

... bei Trennung/Scheidung:

Gehen Sie vorbereitet zu Ihrem Anwalt. Bringen Sie zum Termin gleich folgende Unterlagen mit:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, wenn diese noch minderjährig sind
  • Ehevertrag o. sonstige Vereinbarungen untereinander

 

Machen Sie sich vorher  bereits Gedanken darüber, ab wann die Trennung und durch welche Maßnahme diese konkret vollzogen wurde. Ihr Anwalt wird dies in dem Ehescheidungsantrag genau darlegen müssen.

 

Denken Sie auch an Folgendes:

 

Eine offene Kommunikation mit Ihrem Ehepartner erleichtert Ihnen die Trennung und die Durchführung des Verfahrens von Anfang an. Versuchen Sie daher, eine konstruktive Kommunikation mit Ihrem Ehepartner aufrechtzuerhalten. Eine einvernehmliche Scheidung ist oft weniger belastend und kostspielig, denn dann genügt in aller Regel ein Anwalt für beide Beteiligten.

 

Sichern Sie rechtzeitig alle relevanten Dokumente und Beweismittel, die für die Ehescheidung notwendig sein könnten. Dazu gehören beispielsweise Finanzunterlagen, Vereinbarungen, Korrespondenzen und Verträge.

 

Vertrauen Sie Ihrem Rechtsanwalt und vertrauen Sie seiner Expertise. Lassen Sie sich in allen rechtlichen Belangen beraten. Ihr Rechtsanwalt wird Ihre Interessen vor Gericht vertreten und Sie durch den gesamten Trennungs- und Scheidungsprozess begleiten.

 

Eine Ehescheidung kann eine emotional belastende Zeit sein. Vergessen Sie nicht, auf Ihre eigene psychische und körperliche Gesundheit zu achten. Nehmen Sie sich Zeit für sich selbst, suchen Sie gegebenenfalls Unterstützung bei Freunden, Familie oder professionellen Beratern.

 

Die genannten Tipps sollen Ihnen als Mandant/Mandantin dabei helfen, den Prozess der Ehescheidung bestmöglich zu bewältigen. Ich stehe Ihnen dabei gern zur Seite.

 

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Und nach der Scheidung?

 

Die Trennung und erst Recht die Zeit nach einer Scheidung bestimmen einen neuen Lebensabschnitt. Das bisherige Leben ändert sich, ein neues beginnt. Nutzen Sie die neuen Chancen. Man sagt nicht umsonst: Geht eine Tür zu, öffnet sich woanders eine neue! Gehen Sie Ihr "neues" Leben positiv an, suchen Sie sich neue Projekte, tun Sie das, was Sie schon immer tun wollten, achten Sie aber auch darauf, sich nicht zu übernehmen!

 

Bei all den absehbaren neuen Freiheit(en) sollten Sie folgende Dinge immer im Auge behalten:

 

  • Gemeinsame Kinder bleiben immer gemeinsame Kinder! Bleiben Sie auch zum Wohle der Kinder in einem gemeinsamen, konstruktiven Austausch mit dem Ex-Partner (Stichwort Kindeswohl) und halten Sie weiter engen Kontakt zu Ihren Kindern...

 

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um alle rechtlichen und finanziellen Folgen, insbesondere um Ihre Finanzen! Wenn es absehbar finanziell knapp werden könnte, muss schon  im Rahmen der Trennung/Scheidung über Notfall-Pläne (Stichwort Unterhalt etc.) nachgedacht werden...

 

  • Bleiben Sie weiterhin neuen Partnerschaften gegenüber aufgeschlossen! Der Mensch ist ein soziales Wesen und nur, weil eine Partnerschaft nicht so funktioniert hat, wie sie sollte, heißt dies noch lange nicht, dass eine neue Partnerschaft auch nicht funktionieren wird... 

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Was wäre noch zu tun?

 

>>>   ggfs. gemeinsames ("Berliner") Testament der ehemaligen Ehegatten ändern

 

>>>   Änderungen der Unterhaltspflichten der Ehegatten untereinander bei Wiederheirat beachten

 

>>>  Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt durch den nicht-betreuenden Ex-Partner beachten

 

>>>  Regelungen zum (regelmäßigen) Umgang mit gemeinsamen Kindern schaffen

 

>>>   Steuerklassenwechsel spätestens mit Rechtskraft der Ehescheidung herbeiführen

 

>>>   Änderungen in der Krankenversicherung und Wegfall der Familien(mit)versicherung bei Scheidung beachten

 

... im Erbfall:

Es ist zunächst entscheidend, ob der Erblasser eine erbrechtliche Verfügung hinterlassen hat (also Testament oder Erbvertrag). Falls nicht, muss über die familiären Strukturen geklärt werden, ob Sie als gesetzlicher Erbe in Betracht kommen. Als Erbe müssen Sie schauen, ob ein Erbschein erforderlich ist oder ob der Erbfall auch ohne Erbschein  abgewickelt werden kann.

 

Sollte ein Testament vorliegen und Sie als naher Angehöriger darin nicht bedacht worden sein, kämen möglicherweise Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht. Hier müssen wichtige Fristen und Formalien beachtet werden! Ich werde oft gefragt, ob es nicht ungerecht ist, wenn jemand, der sich jahrelang nicht gemeldet oder sich nie um den Erblasser gekümmert hat, am Nachlass beteiligt wird, auch wenn der Erblasser dies (vermutlich) zuletzt gar nicht (mehr) wollte. Die Antwort ist NEIN. Bedenken Sie stets: Blut ist dicker als Wasser! Für Abkömmlinge oder Eltern (auch Großeltern) gilt: Verwandte aus einer Linie sind immer irgendwie am Nachlass beteiligt, es sei denn...  (aber das würde hier zu weit führen).

 

Sollten Sie vom Erblasser nicht als einziger Erbe vorgesehen worden sein, wird es komplizierter. Dann könnten Sie unter Umständen Teil einer Erbengemeinschaft geworden sein. Eine Erbengemeinschaft macht meist größere Probleme, da mehrere Personen mit häufig verschiedenen Interessen gemeinsam erben. Hier treten deshalb häufig Konflikte und Unklarheiten bezüglich der Aufteilung des Erbes auf. Ein Rechtsanwalt kann die Mitglieder der Erbengemeinschaft oder Sie als Miterbe beraten, Sie ggü. den weiteren Miterben vertreten und ihnen bei der Lösung von Problemen helfen.

 

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