Kanzlei Warnemünde

"Erfahrungen vererben sich nicht. Jeder muss sie allein machen...!"

(Kurt Tucholsky)

Meine Empfehlung für Sie:

... bei Trennung/Scheidung:

Gehen Sie vorbereitet in den Besprechungstermin mit Ihrem Anwalt. Bringen Sie dazu gleich folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, wenn diese noch minderjährig sind
  • Ehevertrag o. sonstige Vereinbarungen

 

Machen Sie sich vorher  bereits Gedanken darüber, ab wann die Trennung und durch welche Maßnahme konkret vollzogen wurde. Ihr Anwalt wird dies in dem Ehescheidungsantrag genau darlegen müssen.

 

Denken Sie auch an Folgendes:

 

Eine offene Kommunikation mit Ihrem Ehepartner erleichtert Ihnen die Trennung und die Durchführung des Verfahrens von Anfang an. Versuchen Sie daher, eine konstruktive Kommunikation mit Ihrem Ehepartner aufrechtzuerhalten. Eine einvernehmliche Scheidung ist oft weniger zudem belastend und kostspielig., denn dann genügt in aller Regel auch nur ein Anwalt für das Verfahren.

 

Sichern Sie rechtzeitig alle relevanten Dokumente und Beweismittel, die für die Ehescheidung notwendig sein könnten. Dazu gehören beispielsweise Finanzunterlagen, Vereinbarungen, Korrespondenzen und Verträge.

 

Vertrauen Sie Ihrem Rechtsanwalt und vertrauen Sie seiner Expertise. Lassen Sie sich in allen rechtlichen Belangen beraten. Ihr Rechtsanwalt wird Ihre Interessen vor Gericht vertreten und Sie durch den gesamten Scheidungsprozess begleiten.

 

Eine Ehescheidung kann eine emotional belastende Zeit sein. Vergessen Sie nicht, auf Ihre eigene psychische und körperliche Gesundheit zu achten. Nehmen Sie sich Zeit für sich selbst, suchen Sie gegebenenfalls Unterstützung bei Freunden, Familie oder professionellen Beratern.

 

Die genannten Tipps sollen Ihnen als Mandant/Mandantin dabei helfen, den Prozess der Ehescheidung bestmöglich zu bewältigen. Ich stehe Ihnen dabei gern zur Seite.

 

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... im Erbfall:

Es ist zunächst entscheidend, ob der Erblasser eine erbrechtliche Verfügung hinterlassen hat (also Testament oder Erbvertrag). Falls nicht, müssen die familiären Strukturen geklärt werden, ob Sie als gesetzlicher Erbe in Betracht kommen. Als Erbe müssen Sie schauen, ob ein Erbschein erforderlich ist oder ob der Erbfall auch ohne abgewickelt werden kann.

 

Sollte ein Testament vorliegen und Sie als naher Angehöriger nicht bedacht worden sein, kämen möglicherweise Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht. Hier müssen wichtige Fristen und Formalien beachtet werden! Ich werde oft gefragt, ob es nicht ungerecht ist, wenn jemand, der sich jahrelang nicht sehen ließ oder sich um den Erblasser gekümmert hat, am Nachlass beteiligt wird, auch wenn der Erblasser dies (vermutlich) gar nicht wollte. Beachten Sie dabei immer an Eines: Blut ist dicker als Wasser!

 

Sollten Sie vom Erblasser nicht als einziger Erbe vorgesehen worden sein, wird es kompliziert. Dann könnten Sie unter Umständen Teil einer Erbengemeinschaft geworden sein. Eine Erbengemeinschaft macht meist die größten Probleme, da mehrere Personen gemeinsam erben. Hier treten in den allermeisten Fällen Konflikte und Unklarheiten bezüglich der Aufteilung des Erbes auf. Ein Rechtsanwalt kann die Mitglieder der Erbengemeinschaft oder Sie als Miterbe beraten, Sie ggü. den weiteren Miterben vertreten und ihnen bei der Lösung von Problemen helfen.

 

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T e r m i n e   n a c h   V e r e i n b a r u n g

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